Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Beratungsleistungen

Gültig ab: Januar 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die von der dyn-consulting de AG, Bahnhofstrasse 125, 8001 Zürich, Schweiz (nachfolgend "wir", "uns" oder "Unternehmen") erbracht werden.

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Mandanten (nachfolgend "Sie", "Mandant" oder "Kunde") für alle Leistungen im Bereich der Vermögensberatung, Nachfolgeplanung, Trust-Strukturierung und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Unternehmensangaben

Firmenangaben:

Firma: dyn-consulting de AG

Rechtsform: Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht

Sitz: Zürich, Schweiz

Handelsregister: CH-020.3.123.456-7

UID: CHE-123.456.789

Geschäftsführung: Dr. Maximilian Aldrich-Bernet (CEO)

Aufsichtsbehörde: FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)

Geschäftstätigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Beratung vermögender Privatpersonen und Familien in den Bereichen:

  • Generationenübergreifende Vermögensplanung und Nachfolgeberatung
  • Strukturierung und Verwaltung von Trust-Konstruktionen
  • Steueroptimierung und internationale Vermögensstrukturen
  • Family Office Services und Vermögensverwaltung
  • Philanthropische Beratung und Stiftungsmanagement
  • Erb-Monarchie Business-Strategien für Familienunternehmen

3. Leistungen

Beratungsleistungen

Unsere Beratungsleistungen umfassen die Analyse Ihrer Vermögenssituation, die Entwicklung individueller Strategien und die Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die konkreten Leistungen werden in separaten Beratungsverträgen oder Leistungsbeschreibungen detailliert festgelegt.

Wir erbringen ausschließlich Beratungsleistungen und sind nicht als Vermögensverwalter, Bank oder Versicherungsunternehmen tätig, es sei denn, dies wird ausdrücklich und separat vereinbart.

Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, beschränken sich unsere Leistungen auf:

  • Beratung und Strategieentwicklung
  • Unterstützung bei der Strukturierung
  • Koordination mit Drittanbietern
  • Überwachung und periodische Überprüfung
  • Berichterstattung und Dokumentation

Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt durch den Mandanten selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte. Wir übernehmen dabei eine koordinierende und beratende Funktion.

Leistungsanpassungen

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, Leistungen anzupassen, wenn sich die rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern.

Bei Leistungsänderungen informieren wir Sie rechtzeitig und stimmen die Anpassungen mit Ihnen ab. Zusätzliche Leistungen werden entsprechend unserer aktuellen Honorarordnung berechnet.

4. Vertragsschluss

Vertragsanbahnung

Unser Beratungsangebot stellt eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch die Kontaktaufnahme über unsere Website oder andere Kanäle geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.

Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Mindestvoraussetzungen

Unsere Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an:

  • Privatpersonen mit einem Mindestanlagevermögen von CHF 5 Millionen
  • Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von mindestens CHF 10 Millionen
  • Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Vermögen
  • Institutionelle Investoren im Rahmen unserer Lizenzierung

Wir behalten uns vor, Mandate abzulehnen, die nicht unseren Geschäftsrichtlinien entsprechen oder bei denen Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können.

Know Your Customer (KYC)

Vor Vertragsschluss führen wir eine umfassende Kundenidentifikation und -prüfung durch. Diese umfasst:

  • Identitätsprüfung aller wirtschaftlich berechtigten Personen
  • Nachweis der Herkunft der Vermögenswerte
  • Abklärung der steuerlichen Ansässigkeit
  • Risikoprofil und Anlageerfahrung
  • Politically Exposed Persons (PEP) Prüfung

5. Honorare und Zahlungsbedingungen

Honorarstruktur

Unsere Honorare richten sich nach Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Wir verwenden folgende Honorarmodelle:

Pauschalhonorar

Festes Honorar für definierte Projekte und Beratungsleistungen

Zeithonorar

Stundenbasierte Abrechnung nach Aufwand (CHF 450-850 pro Stunde je nach Senioritätsstufe)

Erfolgshonorar

Leistungsabhängige Vergütung bei messbaren Erfolgen (nur in Verbindung mit Grundhonorar)

Vermögensbasierte Gebühr

Jährliche Gebühr basierend auf dem betreuten Vermögen (0,3-1,5% p.a.)

Zahlungsbedingungen

Fälligkeit

Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden Betreuungsmandaten erfolgt die Abrechnung quartalsweise im Voraus.

Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug das Mandat zu kündigen.

Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Nebenkosten

Zusätzlich zu den Honoraren werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • Spesen für Reisen, Übernachtungen und Bewirtung
  • Kosten für externe Berater und Sachverständige
  • Gebühren für Behörden, Notare und Registereinträge
  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Porto, Telefon und sonstige Kommunikationskosten

6. Pflichten der Vertragsparteien

Unsere Pflichten

  • Sorgfaltspflicht: Erbringung der Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt eines Fachmeisters
  • Informationspflicht: Rechtzeitige Information über wesentliche Entwicklungen
  • Verschwiegenheit: Strikte Wahrung der Vertraulichkeit aller Mandantendaten
  • Dokumentation: Ordnungsgemäße Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
  • Interessenwahrung: Wahrung der Interessen des Mandanten im Rahmen des Mandats
  • Compliance: Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen

Pflichten des Mandanten

  • Mitwirkungspflicht: Aktive Unterstützung bei der Leistungserbringung
  • Informationspflicht: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu allen relevanten Sachverhalten
  • Unterlagenbeschaffung: Zeitnahe Bereitstellung erforderlicher Dokumente und Informationen
  • Änderungsmitteilung: Unverzügliche Mitteilung wesentlicher Änderungen
  • Entscheidungen: Rechtzeitige Entscheidungen zu vorgelegten Empfehlungen
  • Zahlungspflicht: Termingerechte Zahlung vereinbarter Honorare

Wichtiger Hinweis

Die Qualität unserer Beratung hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Informationen ab. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zu suboptimalen Beratungsergebnissen führen.

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten können wir nicht für eventuell entstehende Nachteile haftbar gemacht werden.

7. Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen des Mandats erlangten Informationen. Diese Verpflichtung umfasst:

  • Alle persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse des Mandanten
  • Vermögensverhältnisse und Finanzinformationen
  • Geschäftsstrategien und Planungen
  • Familieninterna und private Angelegenheiten
  • Alle sonstigen vertraulichen Informationen

Ausnahmen von der Schweigepflicht

Von der Schweigepflicht entbunden sind wir nur in folgenden Fällen:

Ausdrückliche Entbindung

Schriftliche Entbindung durch den Mandanten für spezifische Informationen

Gesetzliche Verpflichtungen

Meldepflichten gemäß Geldwäschereigesetz oder steuerrechtlichen Bestimmungen

Gerichtliche Anordnungen

Rechtskräftige Verfügungen von Behörden oder Gerichten

Selbstschutz

Offenlegung zur Durchsetzung eigener Rechte (z.B. Honorarforderungen)

Dauer der Verpflichtung

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fort und gilt für alle unsere Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer. Diese werden entsprechend verpflichtet.

8. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Haftungsgrundlagen

Wir haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

Haftungsbeschränkungen

Betragsmäßige Begrenzung

Unsere Gesamthaftung ist pro Schadensfall auf das Dreifache des Jahreshonorars, höchstens jedoch auf CHF 5 Millionen begrenzt.

Ausgeschlossene Schäden

Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren binnen zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Person.

Haftungsausschlüsse

Wir haften nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten
  • Nicht befolgte Empfehlungen oder Anweisungen
  • Änderungen der Rechtslage oder Marktbedingungen
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter
  • Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
  • Technische Probleme oder Systemausfälle

Versicherungsschutz

Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 10 Millionen pro Versicherungsfall. Diese deckt Schäden aus unserer beratenden Tätigkeit ab.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung:

  • Projektmandate: Bis zur Fertigstellung des vereinbarten Projekts
  • Laufende Mandate: Auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit
  • Befristete Mandate: Bis zum vereinbarten Endtermin

Ordentliche Kündigung

Kündigungsfristen

  • Laufende Betreuungsmandate: 3 Monate zum Quartalsende
  • Projektmandate: Bis zur nächsten Projektphase
  • Kurzfristige Beratungen: Jederzeit mit 30 Tagen Frist

Form der Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen und sind erst mit Zugang bei der anderen Partei wirksam.

Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:

  • Schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Wiederholtem Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verlust der erforderlichen behördlichen Zulassungen
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Interessenkonflikten, die nicht aufgelöst werden können

Folgen der Beendigung

Abrechnung

Abrechnung aller bis zur Beendigung erbrachten Leistungen

Unterlagenrückgabe

Rückgabe aller Unterlagen und Löschung elektronischer Daten (nach Aufbewahrungsfristen)

Fortbestehende Pflichten

Verschwiegenheitspflicht und Aufbewahrungspflichten bestehen fort

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis und diese AGB findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Dies gilt auch für außervertragliche Ansprüche, soweit nicht zwingende internationale Bestimmungen entgegenstehen.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.

Wir sind jedoch berechtigt, den Mandanten auch an dessen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort zu verklagen.

Alternative Streitbeilegung

Wir sind grundsätzlich bereit, Streitigkeiten im Wege der Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit beizulegen. Entsprechende Vereinbarungen können im Einzelfall getroffen werden.

Für kleinere Streitigkeiten (bis CHF 50.000) können Sie sich an die Ombudsstelle der Schweizer Banken und Vermögensverwalter wenden.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB anzupassen, um sie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder Geschäftspraktiken anzupassen. Änderungen werden Ihnen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Widersprechen Sie den Änderungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als genehmigt. Bei Widerspruch können beide Parteien das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

E-Mails und andere elektronische Nachrichten gelten als Schriftform, sofern sie von einer autorisierten Person stammen und die Identität des Absenders eindeutig feststellbar ist.

Inkrafttreten

Diese AGB treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.

Für laufende Verträge gelten diese AGB ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, spätestens jedoch drei Monate nach Inkrafttreten.